In Gegenwart sehen wir eine allmähliche Abkehr von den ursprünglichen (steuerlichen) Aufgaben der Zollbehörden. Der Schwerpunkt wird in erster Linie auf Schutz der Bevölkerung und auf Sicherheit von Produkten, die in unser Zollgebiet gelangen, gelegt. Neben anderen Aufgaben der Zollbehörden tritt jedoch der Schutz der berechtigten Interessen der Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums zunehmend in den Vordergrund.
In Übereinstimmung mit den europäischen und slowakischen Rechtsvorschriften werden die Zuständigkeiten im Bereich des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums beim Import, Export oder Transit von Waren sowie bei Waren auf dem Inlandsmarkt (Geschäfte, Lagerhäuser, Marktplätze usw.) von den Zollbehörden durchgeführt.
Dank der bisherigen Erfahrung unserer Mitarbeiter bei der Erstellung und Umsetzung einschlägiger Rechtsvorschriften zum Schutz von immateriellen Vermögenswerten und deren Anwendung in der Praxis sind wir Spezialisten auf Prozessverfahren, die zum wirksamen Schutz Ihrer Rechte des geistigen Eigentums erforderlich sind.
Unsere Dienstleistungen umfassen hauptsächlich:
- umfassende Verwaltung von geistigen Eigentumsrechten, insbesondere der Marken-, Design-, Urheberrechte, des Rechts der Herkunftsbezeichnung von Produkten und der geografischen Bezeichnungsrechte, des Patentrechts, der Gebrauchsmusterrechte und der Halbleiter-Topographierechte,
- Registrierung von geistigen Eigentumsrechten bei zuständiger Behörde und entsprechende Beratung,
- eine umfassende Bewertung jedes einzelnen Falles des Ergreifens von Maßnahmen auf dem Inlandsmarkt oder unter Zollaufsicht, einschließlich der Entwicklung von rechtlichen Analysen,
- Vertretung in Verfahren vor Zollbehörden bei der Beantragung des Ergreifens von Maßnahmen auf dem Inlandsmarkt oder unter Zollaufsicht oder bei der Beantragung einer Verlängerung des Zeitraums, in dem Maßnahmen ergriffen werden sollen,
- Kommunikation mit der Zollbehörde vor, während und nach dem Ergreifen von Maßnahmen (Beschlagnahme von Waren) auf dem Inlandsmarkt oder unter Zollaufsicht, einschließlich der Abgabe von Erklärungen, ob die beschlagnahmten Waren Ihr geistiges Eigentumsrecht verletzen,
- Erhebung einer Klage beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht, um festzustellen, ob die beschlagnahmte Ware Ihr geistiges Eigentumsrecht verletzt, wenn der Inhaber der Ware seine Nichtübereinstimmung mit der Zerstörung der Ware in der sogenannten Standardprozedur ausdrückt,
- Geltendmachung des Schadensersatzes gegen den Inhaber der Ware,
- Schutz der Rechte und der berechtigten Interessen des Kunden bei der Begleichung der Kosten der Zollbehörde bei der Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte des Kunden,
- umfassende Rechtsvertretung in dem vorliegenden Fall und in zusammenhängenden Sachen,
- zusätzlich zu den oben genannten Dienstleistungen bietet unsere Kanzlei rechtliche Vertretung der Kunden in Verfahren vor Gerichten oder Behörden öffentlicher Verwaltung in Zivil-, Handels- oder Verwaltungssachen in einer Vielzahl von sozialen Beziehungen an.